Corona-Update zum 4.12.2021
Liebe Sportlerinnen, Sportler, Mitglieder und Interessierte,
ab Samstag, 04. Dezember gilt die neue mittlerweile 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Für die Sportausübung in Innenräumen gilt die sogenannte 2G-Plus Regel. Damit gilt auch für geimpfte und genesene Personen die Testpflicht. Von der 2G-Plus Regel sind folgende Personen umfasst:
1. Vollständig geimpfte und genesene Personen
2. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das
Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe,
dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen
ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf
welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die
über einen Testnachweis verfügen.
Personen die bereits eine Auffrischungsimpfung (sog. Booster-impfung) erhalten haben sind von der Testpflicht ausgenommen.
Weiterhin dürfen 25 Minderjährige nicht geimpfte Personen an der Sportausübung teilnehmen.
Eine Testung unter Aufsicht, also bspw. von einer vom Verein beauftragten Person ist möglich.
Für vom Verein beschäftigte Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc. gilt die sogenannte 3 G Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Weiterhin ist bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gilt für Zuschauer*innen die 2G-Regel, sowie die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, sowie die Testpflicht (diese kann entfallen, wenn die Zuschauer*innen durchgehend die Maskenpflicht einhalten).
Zu näheren Infos, wie und mit welchen speziellen Auflagen die Kurse durchgeführt werden, kontaktieren Sie bitte Ihre Übungsleiter:innen.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie unter www.corona.rlp.de.
Die Geschäftstelle ist seit 16.8.2021 wieder geöffnet (2G + Maskenpflicht).
Per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, telefonisch (AB) 0621-682368 oder per Post sind wir weiterhin erreichbar.
Bleiben Sie gesund bzw. lassen Sie sich schnell impfen !!!
Ihre TG Oggersheim 1880 eV
Hans-Joachim Nees
Liebe Sportlerinnen, Sportler, Mitglieder und Interessierte,
mittlerweile liegt die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor, die ab 24.11.2021 gilt.
Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen erneut anhand von Kriterien überprüft. Insbesondere wird die Erforderlichkeit der Maßnahmen insgesamt überprüft, wenn sich die Werte der Leitindikatoren innerhalb der Warnstufe 1 in einem unbedenklichen Bereich bewegen.
Eine Warnstufe wird festgestellt, wenn mindestens zwei der drei folgenden Leitindikatoren die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertebereiche nach Maßgabe des § 2 erreichen:
Folgende für den Sport maßgebliche Bereiche wurden in der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung neu geregelt:
Für die Sportausübung in Innenräumen, sowie für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 24.11.2021 die sogenannte 2G-Regel.
Damit sind folgende Personen gemeint:
1. Vollständig geimpfte und genesene Personen
2. Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag
3. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die über einen Testnachweis verfügen.
Weiterhin erhalten bei der 2G-Regel getestete Minderjährige von 12-17 Jahren Zutritt. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Testung unter Aufsicht, also bspw. von einer vom Verein beauftragten Person möglich.
Auf eine Testung der Schüler:innen kann verzichtet werden, wenn eine Schulbescheinigung über einen negativen Test am Tag des Trainings vorgelegt wird.
Zu näheren Infos, wann und wie die Kurse starten, kontaktieren Sie bitte Ihre Übungsleiter:innen.
Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie unter www.corona.rlp.de.
Die Geschäftstelle ist seit 16.8.2021 wieder geöffnet (Maskenpflicht).
Per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, telefonisch (AB) 0621-682368 oder per Post sind wir weiterhin erreichbar.
Bleiben Sie gesund bzw. lassen Sie sich schnell impfen !!!
Ihre TG Oggersheim 1880 eV
Hans-Joachim Nees







